VEREINSSATZUNG
Nordhorner Basketball- und Breitensportclub e.V.
Stand: 01.01.2026
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "Nordhorner Basketball- und Breitensportclub e.V." (Kurzform: NBC Baskets Nordhorn).
2. Er hat seinen Sitz in Nordhorn und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports, insbesondere des Basketballsports und des Cheerleadings.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen.
- Durchführung von sportlichen Veranstaltungen.
- Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Trainern und Schiedsrichtern.
- Förderung der Jugend.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
[Vollständige Satzung auf Anfrage beim Vorstand erhältlich]